Sie möchten online verkaufen? In diesem Beitrag finden Sie die Basics zu Geschäftsmodellen, Shopsystemen und Payment, sowie eine Starthilfe zum Datenschutz und den weiteren Pflichten und Pflichtseiten eines Onlineshändlers. Am Ende jedes Kapitels folgt eine kleine Checkliste.
Einstieg in den Onlinehandel – Geschäftsmodelle
Die einzigartige Geschäftsidee
Sie benötigen zwingend eine Nische, in der Sie über eine besondere Expertise verfügen. Verkaufen Sie etwas, das es nicht schon bei Amazon oder Zalando gibt. Wenn Sie nicht in der Nische wachsen, werden Sie in der Masse untergehen.
Geschäftsmodelle im E-Commerce
Im Onlinehandel sind Sie nicht auf den Verkauf an Endkunden beschränkt. Es bieten sich auch andere Geschäftsmodelle an. Das sind die wichtigsten drei:
- B2C
- B2B
- D2C
B2C – Business to Customer
Bei einem B2C-Geschäft verkaufen Unternehmen an Endverbraucher. Die Ware wird dabei von Großhändlern bezogen.
Geschäftsmodell eines typischen B2C-Händlers: Große Mengen einkaufen und in kleinen Mengen an Endkunden verkaufen.
B2B – Business to Business
Hier erfolgt der Handel zwischen Unternehmen, zum Beispiel zwischen Herstellern und Einzelhändlern. B2B-Geschäfte zeichnen sich durch große Bestellmengen und Mengenrabatte aus.
Geschäftsmodell eines typischen B2B-Händlers: Produkte selbst herstellen und in großen Mengen an Großhändler verkaufen.
D2C – Direct to Customer
Viele Hersteller umgehen heute den Großhandel und verkaufen über eigene Shops oder Marktplätze direkt an Endkunden. Dieses Modell zeichnet sich durch relativ hohe Gewinnmargen aus.
Geschäftsmodell eines typischen D2C-Händlers: Produkte selbst herstellen und in kleinen Mengen an Endkunden verkaufen.
Checkliste Geschäftsmodell
- Eine Nische besetzen
- Mit B2C, B2B oder D2C beginnen
Einstieg in den Onlinehandel – Marktplätze und Shopsysteme
Marktplatz oder eigener Shop
Später können Sie auch beides kombinieren, aber zum Start müssen Sie diese Entscheidung treffen: entweder auf einem Marktplatz oder im eigenen Shop verkaufen.
Die wichtigsten Online-Marktplätze
Marktplätze wie Amazon, eBay, Kaufland oder Otto bieten Ihnen eine fertige Infrastruktur zum Verkauf Ihrer Produkte an. Die Plattformen stellen Ihnen Technik und Reichweite („Laufkundschaft“) zur Verfügung und verlangen dafür im Gegenzug Grundgebühren und Provisionen. Weitere Gebühren werden fällig, sobald Sie Ihre Sichtbarkeit innerhalb der jeweiligen der Plattform erhöhen möchten.
Der Amazon Marketplace
Auf dem Amazon Marketplace können Sie Ihre Produkte konkurrierend zu weiteren Anbietern und zu Amazon selbst verkaufen. Dabei unterscheidet Amazon zwei Arten von Marketplace-Verkäufern:
- Gewerbliche Verkäufer: Unternehmen, die Produkte professionell bei Amazon verkaufen.
- Individuelle Verkäufer: Leute, die gelegentlich Artikel verkaufen.
Hier befindet sich die Registrierungsseite für Amazon-Händler: Verkaufen bei Amazon
eBay
Im Gegensatz zu Amazon verfügt eBay über keinen eigenen Warenbestand. Sie treten hier als Verkäufer also nur zu anderen Händlern in Konkurrenz, nicht aber zu eBay selbst. Wie bei Amazon sind bei eBay auch private, also nicht gewerbliche Verkäufer vertreten.
Hier befindet sich die Registrierungsseite eBay-Händler: Verkaufen bei eBay
Kaufland
Entstanden ist die Plattform im Jahr 2021. Die Schwarz-Gruppe, zu der Kaufland gehört, hatte damals den Online-Marktplatz real.de übernommen und unter dem Namen kaufland.de neu gestartet. Kaufland selbst tritt auf dem Online-Marktplatz zwar ebenfalls als Verkäufer auf, die meisten Produkte werden aber von externen, gewerblichen Händlern angeboten. Private Verkäufer sind auf Kaufland nicht zugelassen.
Hier befindet sich die Registrierungsseite für eBay-Händler: Kaufland Global Marketplace. Der Händlerzugang ist allerdings an strengere Bedingungen als bei Amazon und eBay geknüpft.
Otto
Den Online-Marktplatz Otto Market gibt es seit 2018. In diesem Jahr öffnete das Unternehmen seine E-Commerce-Plattform erstmals für externe Händler. Wie Kaufland verfolgt Otto eine hybride Strategie, tritt also auch als eigenständiger Händler auf. Private Verkäufer sind bei Otto nicht zugelassen.
Hier befindet sich die Registrierungsseite für Otto-Händler: Otto Market. Der Händlerzugang ist allerdings an strengere Bedingungen als bei Amazon und eBay geknüpft.
Die wichtigsten unabhängigen Shopsysteme
Shopify
Shopify ist eine SaaS-Lösung. SaaS bedeutet „Software as a Service“ und heißt hier konkret: Die Shopsoftware ist schon installiert. Der Shop ist schon fertig, Als Händler müssen Sie nur einziehen. Shopify übernimmt für Sie alle Updates und alle Aufgaben für Sicherheit und Wartung.
Shopware
Shopware ist ein deutsches Shopsystem mit starkem Fokus auf Europa und in der Bezahlvariante eher bei mittleren und großen Shops im Einsatz. Für Einsteiger steht aber auch eine kostenlose Community-Version zur Verfügung. Das sind die Unterschiede:
- Die Shopware Community Edition ist Open Source und kostenlos. Ähnlich wie WooCommerce wird sie selbst installiert und erfordert Aufwand für Updates und Datensicherung.
- Bei den kommerziellen Versionen von Shopware (Rise, Evolve & Beyond) ist, wie bei Shopify, alles schon vorinstalliert. Updates und Datensicherung werden vom Anbieter durchgeführt. Die professionellen Versionen von Shopware sind allerdings nicht ganz billig, die monatlichen Gebühren beginnen bei 600 Euro.
WooCommerce
WooCommerce ist ein Plugin für WordPress und setzt Kenntnisse im Bereich Hosting voraus. Wer schon mal eine Domain und Webspace bei einem Hoster gebucht und WordPress installiert hat, ist bei der Installation und Pflege eines WooCommerce-Shops im Vorteil.
Marktplatz oder Shop?
Vor diesen beiden Fragen stehen alle Onlinehändler:
- Nehmen sich Shop und Markplatz gegenseitig etwas weg?
- Verliere ich auf einem Marktplatz die Kontrolle über mein Geschäft?
Hierzu einige Aspekte:
Ein Marktplatz sorgt für sofortige Reichweite, ein eigener Shop bietet mehr Handlungsspielraum. Ein gute Idee ist es, nach der Startphase beide Verkaufskanäle zu verzahnen und die Marktplätze dazu zu benutzen, den eigenen Shop bekannter zu machen. Auf dem eigenen Shop kann dann das Profil geschärft werden, zum Beispiel beim Service und dem Angebot an Zahlungsarten.
Checkliste Marktplätze und Shopsysteme
- Es wurde die Wahl getroffen, sich auf einem Marktplatz zu registrieren oder mit einem eigenen Shop zu starten.
- Die Entscheidung für einen bestimmten Marktplatz bzw. für ein bestimmtes Shopsystem wurde getroffen.
Einstieg in den Onlinehandel – Payment
Auf Marktplätzen wie Amazon, eBay, Kaufland und Otto sind Händler auf die Zahlungsarten beschränkt, die der jeweilige Marktplatzbetreiber zur Verfügung stellt. Wenn einen eigenen Shop betreibt, kann sich dagegen mit seinem Spektrum an Zahlungsarten von der Konkurrenz abheben. Völlig frei ist die Entscheidung allerdings auch nicht, denn zur technischen Einbindung einer Zahlungsart ist ein sogannnter PSP (Payment Service Provider) erforderlich. Dabei ist jeder Zahlungsdienstleister etwas anders gestrickt. Zunächst einmal gilt es, ein bisschen vorzusortieren. Im Zusammenspiel mit dem jeweiligen Shopsystem gibt es nämlich zwei Sorten von PSP:
- Vom Shopsystem präferierte PSPs
- Externe, also neutrale PSPs
Vom Shopsystem präferierte PSPs
Je nach Shopsystem ist ein „hauseigener“ PSP schon integriert oder wird Ihnen vom Shopsystem nachdrücklich empfohlen. Für Shopify, Shopware und WooCommerce sind dies:
| Shopsystem | PSP |
|---|---|
| Shopify | Shopify Payments |
| Shopware | Shopware Payments |
| WooCommerce | Woo Payments |
Es liegt nun an Ihnen, ob Sie zu einem empfohlenen PSP greifen oder sich für eine neutralen Anbieter entscheiden. Hierzu einige Usecases:
- Für Shopify-Händler kann es sich lohnen, den unabhängigen PSP Unzer auszuwählen. Unzer ist Mitglied der EPI, der Bankeninitiative hinter Wero.
- Für WooCommerce-Händler kann es sich lohnen, den unabhängigen PSP Mollie auszuwählen. Mollie ist Mitglied der EPI, der Bankeninitiative hinter Wero.
Paypal vs Wero
Aktuell kommen Sie zwar noch nicht wirklich an Paypal vorbei, aber die Welt der Zahlungsarten befindet sich im Wandel. So können Sie mit der Integration von Wero profitieren:
- Aufnahme in die Linklisten von demoshops.de und werotracker.eu
- Geringere Kosten
- Sie kommen den Kundinnen und Kunden entgegen, die gerne mit Wero bezahlen
Checkliste Payment
- Entscheidung für einen bestimmten PSP
- Auswahl der Zahlungsmethoden, die der PSP zur Verfügung stellt
Datenschutz und Datensicherheit
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat sich der rechtliche Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten grundlegend verändert – das gilt besonders für den E-Commerce.
E-Commerce-Unternehmen verarbeiten täglich große Mengen von Kundendaten, zum Beispiel:
- Namen und Adressen – nötig, um die Bestellung abzuwickeln.
- E-Mail-Adressen – nötig, um die Bestellung abzuwickeln.
- Zahlungsinformationen – nötig, um die Bestellung abzuwickeln.
- Informationen zum Surfverhalten – nicht nötig, um die Bestellung abzuwickeln
Ein verantwortungsvoller und mit der DSGVO gemäßer Umgang mit personenbezogenen Daten vermeidet Abmahnungen und sichert das Kundenvertrauen.
Was ist die DSGVO?
Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die europaweit einheitliche Datenschutzstandards schafft. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig vom Standort des Unternehmens.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
- Geburtsjahr
- Religionszugehörigkeit
- Nationalität
- IP-Adresse und Standortdaten
- Kundennummern
- Zahlungsinformationen (z. B. PayPal-Account oder Kreditkartendaten)
Pflichten für Onlinehändler
Websitebetreiber und besonders Onlinehändler unterliegen einer Reihe konkreter Pflichten:
Informationspflicht (Art. 13 DSGVO)
Kunden müssen klar und verständlich informiert werden über:
- Wer ihre Daten verarbeitet
- Welche Daten erhoben werden
- Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage
- Wie lange die Daten gespeichert werden
- Welche Rechte ihnen zustehen
- An wen sie sich bei Fragen wenden können
Diese Informationen müssen in einer Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlicht werden – leicht zugänglich und aktuell.
Einwilligung einholen
Für viele Formen der Datenverarbeitung ist eine aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich – z. B. bei:
- Verwendung nicht technisch notwendiger Cookies
- Newsletter-Anmeldung
- Nutzung von Tracking-Tools wie Google Analytics oder Facebook Pixel
Wichtig: Die Einwilligung muss vom Website-Besucher aktiv erfolgen – z. B. per Checkbox oder Button im Cookie-Banner.
Verarbeitungen dokumentieren
Unternehmen müssen dokumentieren, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten, wie und warum – in einem internen Verzeichnis, das auf Anfrage der Aufsichtsbehörden vorgelegt werden muss.
Auftragsverarbeitung
Wenn Dritte (z. B. Hostinganbieter, Google Analytics, Newsletter-Dienstleister, Zahlungsanbieter) mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, müssen Websitebetreiber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) mit diesen Anbietern abschließen.
Pflichtangaben des Kunden beim Anlegen eines Kundenkontos
- Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den Kaufvorgang relevant sind: Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Email-Adresse.
- Das Geburtsjahr darf keine Pflichtangabe sein, auch nicht beim Kauf von Produkten, die eine Altersverifikation erfordern (Alkohol, Tabak, …). Hierfür kann eine Postidentverfahren eingesetzt werden.
Rechte der Betroffenen
Die DSGVO stärkt die Rechte von Kunden („Betroffene“) erheblich. Händler müssen sicherstellen, dass diese Rechte auch tatsächlich umgesetzt werden können:
- Auskunftsrecht: Welche Daten werden gespeichert?
- Berichtigungsrecht: Falsche Daten müssen korrigiert werden.
- Löschrecht („Recht auf Vergessenwerden“): Auf Wunsch müssen Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern dies technisch möglich ist: Weitere Informationen.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen (z. B. Direktwerbung)
Datenschutzverstöße und Bußgelder
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen empfindliche Strafen: Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – je nachdem, was höher ist. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen sind möglich.
Typische Risiken im E-Commerce:
- Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung
- Unerlaubte Cookie-Nutzung ohne Einwilligung
- Unverschlüsselte Datenübertragung (Website ohne SSL)
- Versand von Newslettern ohne Double-Opt-In
Best Practices für datenschutzkonforme Websites
- Vollständige Datenschutzerklärung: Je nach Funktionen (zum Beispiel Kommentarfunktion) eingesetzten Tools (zum Beispiel Google Analytics) und Plugins (zum Beispiel für die Integration von Instagram-Feeds auf der Website) sind eigene Abschnitte in der Datenschutzerklärung notwendig.
- Cookie-Consent-Banner einsetzen: WordPress-Plugins wie Cookie Cracker (kostenpflichtig) oder Complianz (kostenlos) ermöglichen DSGVO-konforme Einwilligungen.
- Nur erforderliche Daten erheben: Datensparsamkeit ist ein zentrales Prinzip der DSGVO.
- Transparente Kommunikation: Informiere Kunden verständlich und frühzeitig über alle relevanten Datenverarbeitungen.
- Interne Prozesse prüfen: Schulungen, Dokumentationen und klare Zuständigkeiten helfen bei der Umsetzung der DSGVO.
Schutz vor Phishing

Tipp: Mails auf Spam testen: https://www.mail-tester.com/
Schutz vor Kommentar-Spam

Anti-Spam-Plugins verschieben Spam-Kommentare in den Spamordner. Aus dem Spamordner müssen Sie manuell gelöscht werden. Tipp: Den Spam-Ordner vor dem Backup leeren!
Datensicherheit: Schutz vor Datenverlust

Im Notfall kann sie wiederhergestellt werden.
Checkliste Datenschutz & Datensicherheit
- Vollständige Datenschutzseite erstellt
- Double Opt-In für Newsletter
- Gegebenenfalls Cookie-Banner installiert
- Ein Sicherungsintervall für alle Daten (Dateien und Datenbanken) festgelegt.
Beispiel: Täglich zwischen 03:00 und 03:15 werden alle Dateien und Datenbanken gesichert und auf einem externen Datenträger gespeichert. - Automatisierung der Sicherung über Datensicherungs-Software.
Beispiel für WooCommerce-Shops: Das Backup-Plugin Backup Migration eingesetzt. - Lagerung der gesicherten Daten an einem externen, sicheren Ort.
Beispiel: Externes Laufwerk, Cloud oder ein USB-Stick, der in einem Schutzschrank aufbewahrt wird. - Regelmäßiges Testen, ob die komplette Wiederherstellung gesicherter Daten funktioniert.
- SSL-Verschlüsselung der Website.
- Zugriffsschutz durch die Nutzung eines Rollensystems mit abgestuften Benutzerrechten..
- Regelmäßige Updates des Betriebssystems.
- Regelmäßige Updates von Shopsoftware, Shop-Themes, Plugins und Add-ons.
Einstieg in den Onlinehandel – Pflichten und Pflichtseiten
Anmeldung eines Gewerbes
Wenn Sie sich für den Beruf oder Nebenberuf des Onlinehändlers entschieden haben, müssen Sie dies als Gewerbe beim Gewerbeamt Ihrer Kommune anmelden. Das Gewerbeamt leitet diese Anmeldung dann an das Finanzamt weiter, wo Sie steuerlich erfasst werden.
Reguläre Besteuerung oder Kleinunternehmerregelung
Im Rahmen dieser steuerlichen Erfassung müssen Sie folgende Entscheidung treffen:
- Regelbesteuerung oder
- Kleinunternehmerregelung
Eine Entscheidungshilfe zur Besteuerung finden Sie hier: Welche Vorteile bringt die Kleinunternehmerregelung?
Betrieb eines Onlineshops
Sie haben es geahnt: Die rechtlichen Anforderungen zum Betrieb einer Website und insbesondere eines Onlineshops sind in den letzten Jahren nicht weniger, sondern immer mehr geworden. Um hier keine Fehler zu machen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie nehmen gegen Bezahlung profesionelle Hilfe in Anspruch. Etablierte Rechtsdienstleister im Bereich des Onlinehandels sind zum Beispiel der Händlerbund oder Trusted Shops. Für Steuerangelegenheiten empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Steuerberaters.
- Sie wühlen sich selbst durch die Vorschriften und setzen alles nach bestem Wissen und Gewissen um.
Falls Sie sich für die zweite Option entschieden haben, finden Sie hier – ohne Gewähr – eine erste kleine Orientierungshilfe zu den wichtigsten Vorgaben des Gesetzgebers.
Umsatzsteuer und Buchführungpflicht
- Umsatzsteuer abführen
Onlinehändler müssen die jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnen und abführen. Bei grenzüberschreitendem Handel gilt innerhalb der EU das sogenannte OSS-Verfahren.
Informationen zum OSS-Verfahren: OSS-Verfahren - Buchführungspflicht
Alle Einnahmen und Ausgaben müssen korrekt dokumentiert werden.
Impressumspflicht
Jedes kommerzielle Onlineangebot benötigt ein rechtssicheres Impressum mit vollständigen Unternehmensdaten. Achtung: Für den Gesetzgeber sind über 99 % aller Websites in irgendeiner Weise mit kommerziellen Interessen verbunden. Selbst Websites ohne Shopfunktion benötigen ein rechtskonformes Impressum. Sie als Händler benötigen in jedem Fall ein wasserdichtes Impressum auf Ihrer Website.
Datenschutz und Datenschutzerklärung
Der Schutz personenbezogener Daten ist mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in der EU gesetzlich geregelt. Websitebesucher müssen über die Datennutzung informiert und ihre Zustimmung eingeholt werden, insbesondere bei einer Auftragsdatenverarbeitung (AV). Eine solche Auftragsdatenverabeitung findet statt, sobald Sie Google Analytics, Facebook-Pixel oder andere Tools einsetzen, die Informationen über Ihre Website-Besucher an externe Dienste weiterleiten. Sie als Händler benötigen eine wasserdichte Datenschutzerklärung.
Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular und Widerrufsbutton
Verbraucher haben bei Onlinekäufen innerhalb der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Eine Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht und eine Widerrufsformular sind Pflicht, sowie seit Juni 2026 auch die Anbringung eines Widerrufsbuttons. Sie als Händler benötigen diese drei Elemente auf Ihrer Website:
- Widerrufsseite mit Widerrufsbelehrung
- Widerrufsformuar, das Ihre Kunden nutzen können, aber zum Widerruf nicht nutzen müssen
- Widerrufsbutton, mit dem eine Bestellung per Knopfdruck widerrufen werden kann. Auch diesen Button können, müssen Ihre Kunden aber nicht zum Widerruf nutzen
AGB
Zu der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Sie zwar nicht verpflichtet, Sie schaffen damit aber mehr Klarheit für Sie und Ihre Kundschaft. Dabei gilt:
- Wo keine AGB vorhanden sind, gelten die Vorschriften des BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Die Bestimmungen in Ihren AGB dürfen nicht im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht stehen. Das Wettbewerbsrecht setzt sich aus unterschiedlichen Quelle zusammen. Am sichersten ist es, die AGB professionell erstellen zu lassen.
Informationspflichten nach dem Verbraucherrecht
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem EU-Verbraucherrecht müssen Onlinehändler Kunden umfassend informieren – insbesondere über:
- Produktmerkmale: Beschreibung, Funktionen, Maße, Materialien etc.
- Gesamtpreis: Inkl. Umsatzsteuer und ggf. Versandkosten
- Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
- Widerrufsrecht: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular auf der Shop-Website
- Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Abos)
Diese Informationen müssen vor Abschluss des Kaufvertrags klar und verständlich bereitgestellt werden.
Preisangabenverordnung (PAngV)
Laut PAngV müssen Preisangaben im Onlinehandel klar und vollständig sein. Das bedeutet:
- Die Beschriftung auf dem Bestellbutton muss eindeutig sein.
Zulässig ist: „Jetzt kaufen“.
Unzulässig ist, wenn eine Bezahlung erfolgt: „Jetzt probieren“. - Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben werden.
- Versandkosten müssen separat ausgewiesen und leicht auffindbar sein.
- Bei bestimmten Waren (z. B. Lebensmittel, Flüssigkeiten) ist der Grundpreis pro Mengeneinheit (€/kg, €/l) Pflicht.
Kennzeichnung von Rabatten
Rabatte müssten sich immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Diese Grundsatzentscheidung hat der Europäische Gerichtshof im Herbst 2024 in einem Urteil gegen den Discounter Aldi Süd getroffen. Siehe dazu auch den Rabattstreit zu Amazon Prime.
Verpackungsregister
Eintragung ins Verpackungsregister.
Barrierefreiheit
Websites müssen ab dem 28. Juni für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich sein.
Hier finden Sie Informationen zum Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz, dem BFSG: Informationen zum BFSG
Pflichten für bestimmte Produkte
Weitere Pflichten ergeben sich für Sie aus Gesetzen und Verordnungen für bestimmte Sortimente. Einige Beispiele:
- Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG)
Quelle zum Buchpreisbindungsgesetz: BuchPrG - Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
Quelle zum Batterierecht-Durchführungsgesetz: BattDG - Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
Quelle zum Textilkennzeichnungsgesetz: TextilKennzG - Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Hilfe zur Lebensmittelinfomationsverordnung beim Lebensmittelverband Deutschland: LMIV - Apothekengesetz (ApoG)
Strengen Auflagen unterliegt aus guten Gründen der Onlinehandel mit Medikamenten und Heilmitteln. Er ist grundsätzlich an eine Apothekenbetriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz gebunden.
Quelle zum Apothekengesetz: ApoG
Pflichten aus dem Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht
- Beim Einsatz von Bildern, Texten und Logos im Onlineshop ist das Urheberrecht zu beachten. Nur Materialien mit entsprechender Lizenz dürfen verwendet werden.
- Wer markenrechtlich geschützte Domains, Begriffe oder Logos ohne Erlaubnis verwendet, riskiert Abmahnungen durch Markeninhaber. Beispiel: Die Domain wordpress-info.de verstößt gegen die Markenrechte der WordPress-Foundation.
- Das Persönlichkeitsrecht gilt auch für Werbematerialien. Beispiel: Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Namen.
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht gilt zum Beispiel für Kobolde, siehe den Pumuckl-Prozess um das Liebesleben von Geistwesen. Keine Satire!
Checkliste Pflichten & Pflichtseiten
- Gewerbeanmeldung
- Entscheidung pro oder kontra Kleinunternehmer
- Impressumsseite angelegt
- Datenschutzseite angelegt
- Widerrufsseite angelegt
- Widerrufsbutton platziert
- AGB angelegt
- Ins Verpackungsregister eingetragen
- Preisangabenverordnung beachtet
- Barrierefreiheit umgesetzt
- Sortimentsspezifische Vorgaben beachtet, zum Beispiel für Bücher, Textilien oder Produkte mit textilen Anteilen, Elektrogeräte oder Geräte mit Batterien, Lebensmittel. Achtung: Äußerst streng ist der Handel mit Heilmitteln und Medikamenten reguliert.
- Pflichten aus Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht und Urheberpersönlichkeitsrecht beachtet
Bitte beachten Sie: Auf demoshops.de findet keine Rechtsberatung statt. Individuelle Rechtsfragen werden hier nicht veröffentlicht. Fragen zu Geschäftsmodellen, Shopsystemen und Payment beantworte ich gerne.


Schreibe einen Kommentar