Kartenzahlungspflicht? Gibt es nicht!

Cafe mit Schild "keine Kartenzahlung . bar oder Wero"

Ab 2027 sollen Händler, Gastronomen und Dienstleister ihren Kunden neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anbieten. In der öffentlichen Diskussion wird daraus schnell eine „Kartenzahlungspflicht“. Die ist aber weder im Koalitionsvertrag noch in den Eckpunkten zum Gesetzestext vorgesehen.

Was steht im Koalitionsvertrag?

Im 2025 von CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag steht über die Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr:

„Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.“Koalitionsvertrag 2025, Zeile 1578

Muss jeder Händler Girocard, Visa oder Mastercard akzeptieren?

Nein, und auch nach den bisher bekannten Eckpunkten zur Umsetzung des Koalitionsvertrag (Stand September 2026) ist nicht vorgesehen, dass jeder Händler Girocard, Visa oder Mastercard akzeptieren muss. Gefordert werden soll lediglich eine digitale Bezahlmöglichkeit. Diese digitale Bezahlmöglichkeit kann auch Wero sein.

Eckpunkte zu digitalen Bezahlverfahren

Von einer Kartenpflicht ist in den von Finanzminister Klingbeil vorgelegten Eckpunkten nichts bekannt, die Auswahl des digitalen Bezahlverfahrens ist „Sache des Unternehmers“:

„Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll Sache des Unternehmers sein. Die Zahlung mit Bargeld soll weiterhin möglich sein. Ausnahmen von der Verpflichtung wird es den Angaben zufolge für Vereine ohne Gewinnabsicht und Wohltätigkeitsverbände geben. Außerdem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen nötig sind. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Es soll 2027 umgesetzt werden.“

Deutschlandfunk, 14.9.26

Es gibt keine Kartenzahlungspflicht, sondern eine Digitalzahlungspflicht

Der Begriff „Kartenzahlungspflicht“ führt in die falsche Richtung. Kein Händler muss künftig zwingend Visa und Mastercard akzeptieren, und selbst die Girocard ist nicht vorgeschrieben. Ob ein bestimmtes Verfahren die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wird dann hoffentlich aus dem Gesetzestext herauszulesen sein. Zu konkret wird das Gesetz, um neue Zahlungarten nicht auszuschließen, allerdings nicht formuliert sein.

Welche digitalen Zahlungsarten sind zulässig?

Jetzt kommt es darauf an, welche Zahlungsarten im endgültigen Gesetzestext als zulässig definiert werden. Was dafür spricht, dass Wero alle Anforderungen erfüllt:

  • Wero ist ein digitales Zahlungsverfahren
  • Wero ist ein europäisches Zahlungsverfahren
  • Wero wird 2026 zunehmend im E-Commerce eingesetzt und 2027 im stationären Handel

Wero erleichtert Händler den Einstieg in die Welt der digitalen Zahlungsarten

Ein klassisches Kartenterminal bringt je nach Anbieter Vertrags-, Terminal-, Netzwerk- und Transaktionskosten mit sich. Nicht jeder kleine Kioskbetreiber wird 2027 sofort Kartenverträge abschließen, einige werden zunächst Bargeld und Wero anbieten. Wer keine Kunden ausschließen will, kann die digitalen Zahlungsoptionen dann immer noch erweitern.

Die Cash-only-Schilder verschwinden

Die „Cash-only-Schilder“, mit denen Geschäfte oder Restaurants die Zahlung auf Barzahlung bestehen, werden bald der Vergangenheit angehören. Die werden 2027 durch „Bar oder Wero“ ersetzt.

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