Wero & Wiederkehr – die Woche 26/36

Wero Woche und Rückspul-Icon

Die Händlerinnen und Händler wollen Wero, und zwar so schnell wie möglich. Ein Frankfurter Geschäftsinhaber hat die Wero-Zahlung schon jetzt realisiert, und das auch noch an der Ladenkasse. Außerdem im Wochenrückblick: Es kommt alles wieder. Spoiler: Die Wero-Abos sind da.

Wero (1): Die Händler wollen es

Viele Händler würden lieber heute als morgen Wero anbieten. Doch die PSPs haben die Schnittstellen für den Checkout noch nicht parat: Die Händler wollen Wero, Wero muss liefern

Wero (2): Nicht reden, einfach machen

Funktioniert Wero schon im Laden in der City? Ja, ein Frankfurter Laufschuh-Spezialist hat Wero am Start: Wero im Laden vor Ort

Wero im Abo

In Frankreich startet ein wichtiges Wero-Feature. Erstmals sind auch wiederkehrende Zahlungen möglich: Wero startet wiederkehrende Zahlungen

Was ist Wero?
  • Wero ist ein europäisches Zahlungssystem, ein „europäisches Paypal“.
  • Wero wurde nicht von der EU beschlossen
  • Wero ein privates Projekt, auf die Beine gestellt von der European Payments Initiative (EPI)
  • Wero ist ein Angriff auf US-Zahlungssysteme wie Paypal, Visa, Mastercard, Google Pay und Apple Pay
  • Wero ermöglicht schnelle Zahlungen direkt von Konto zu Konto
  • Für Wero ist im Gegensatz zu Paypal kein separates Konto erforderlich
  • Die Eingabe einer IBAN-Nummer ist für Wero-Zahlungen überflüssig. Es genügt eine Email-Adresse oder eine Telefonummer
  • Wero steht heute (2026) für Zahlungen in beteilgten Onlineshops zur Verfügung
  • Wero startet nach Freischaltung der NFC-Funktion im stationären Handel
  • Die Wero-Nutzung erfolgt für Händler und Kunden am einfachsten über eine teilnehmende Bank.
  • Mit Wero entsteht ein einheitliches und grenzüberschreitendes Zahlungssystem für Europa.
  • Für Händler ist Wero kostengünstiger als Paypal.
  • Wero läuft heute noch teilweise auf Amzon-Servern, der Umstieg auf europäische Infrastruktur ist in Planung: Server unter europäischer Kontrolle.
Sichert Wero die europäische Datensouveränität?

Für die europäische Datensouveränität reicht es nicht aus, dass ein Server physisch in Deutschland oder einem anderen EU-Staat steht. Relevant ist auch, welchem Recht der Betreiber unterliegt.

Die Firmensitz ist relevant

Ein US-Unternehmen kann beispielsweise einen Serverpark in Frankfurt betreiben und trotzdem staatlichen Zugriffen unterworfen sein. Grundlage ist der 2018 verabschiedete CLOUD Act, der US-Dienstleister verpflichten kann, Daten herauszugeben, die sich in ihrem Besitz, ihrer Kontrolle oder ihrem Zugriff befinden – unabhängig vom Serverstandort

Ein europäischer Serverstandort genügt nicht

Ein europäischer Serverstandort allein garantiert also nicht, dass Daten ausschließlich europäischer Rechtshoheit unterliegen. Auch die Firmenkonstruktion spielt dabei eine Rolle. Die Tochtergesellschaft eines US-Konzerns kann, wenn eine direkte oder indirekte Verbindung zum US-Mutterunternehmen besteht, zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden.

EU-US Data Privacy Framework unter Beschuss

Nun bedeutet ein US-Firmensitz nicht automatisch, dass jede Datenverarbeitung unzulässig ist. Allerdings ist die rechtliche Grundlage für bestimmte Übermittlungen seit Jul 2026 unter Beschuss geraten: Das EU-US Data Privacy Framework wackelt.

Europäische Souveränität

Für die Durchsetzung einer europäischen Souveränität muss neben Serverstandort, Verschlüsselung und technischer Kontrolle auch geprüft werden, wem der Betreiber gehört und welchen staatlichen Zugriffsmöglichkeiten er aufgrund seines Firmensitzes oder seiner Konzernstruktur unterliegt.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Tipp: Wer ruhig schlafen möchte, sichert seine Admin-Accounts mit 2FA ab: Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

In eigener Sache

Die Sommerpause ist beendet. Ab jetzt liefert demoshops.de wieder täglich News zu Wero, Shopsystemen und Onlinesicherheit.

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