EU-Strafzölle für Temu, Shein & AliExpress

Symbol Zoll Douane

Temu, Shein, AliExpress und andere Billiganbieter überschwemmen Europa mit Milliarden von Mini-Sendungen. Und Mini sind, so die Vorwürfe aus der EU, nicht nur die Päckchen und Preise, Mini ist auch die Qualität sehr vieler Produkte.

Allein im vergangenen Jahr wurden 4,6 Milliarden Pakete aus Drittstaaten, davon 91 Prozent aus China, mit einem Warenwert von jeweils unter 150 Euro an Endverbraucher in die EU versandt. Die Zollfreigrenze muss jetzt weg, im Moment wirkt sie wie ein Freifahrtschein für gefährlichen Schrott“

Marion Runge, Geschäftsführerin beim Handelsverband NRW Ruhr-Lippe.

EU-Sicherheitsstandards nicht eingehalten

Die Probleme sind vielfältig. Die Stiftung Warentest hat die Billigprodukte unter die Lupe genommen und zahlreiche Verstöße bei der Produktsicherheit festgestellt.

Die Stiftung Warentest hat 2025 gemeinsam mit Verbraucherorganisationen aus Belgien und Dänemark 162 Produkte bei Drittverkäufern der Marktplätze Temu und Shein gekauft. Es handelte sich dabei um Spielzeug, Halsketten sowie USB-Ladegeräte. Sie prüften die Produkte auf elektrische und mechanische Sicherheit, testen auf Schadstoffe und eine korrekte Kennzeichnung. Das Ergebnis: 110 der 162 Produkte erfüllen die Standards hinsichtlich der Produktsicherheit nicht. Rund ein Viertel ist laut Stiftung Warentest sogar potenziell gefährlich. Der Test zeigt, dass Anbieter außerhalb Europas häufig nicht die innerhalb der EU gewohnten Sicherheitsstandards garantieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Fast Fashion: Müllberge und 75-Stunden-Woche

Der Trend zu Fast Fashion erzeugt große Umsätze und noch größere Probleme. Die wenig getragenen und schnell abgelegten „Wegwerftextilien“ lassen Müllberge wachsen. Zudem sind die extrem niedrigen Preise beim Onlinehändler Shine, so der Vorwurf, mit ausbeuterische Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten verbunden.

Guangzhou, die „Fabrik der Welt“

Ein Team der BBC hat dazu in der 16-Millionen-Megacity Guangzhou recherchiert. Die chinesische Hafenstadt wird auch als „Fabrik der Welt“ bezeichnet. Die Textilindustrie befindet sich größtenteils im Stadtbezirk Panyu. In Panyou leben 2,6 Millionen Menschen und nicht wenige davon stellen Textilien für den in Singapur beheimateten Onlinehändler Shine her. Das BBC-Team hat in zehn der etwa 5.000 Produktionsstätten der Textilindustrie recherchiert und mit allen Seiten gesprochen: den Beschäftigten, den Besitzern und den Lieferanten.

Shein-Bericht der BBC: Bis 75 Stunden Wochenarbeitszeit

Ihr Bericht zeichnet ein deutliches Bild von den Bedingungen vor Ort: Arbeitnehmer:innen in Guangzhou arbeiten demnach bis zu 75 Stunden pro Woche, oft unter Verletzung chinesischer Arbeitsgesetze. Die BBC betont zwar, dass solche Arbeitsbedingungen nicht nur in Shein-Fabriken verbreitet sind. „Doch sie werfen Fragen über Shein auf, ein ehemals wenig bekanntes, in China gegründetes Unternehmen, das in etwas mehr als fünf Jahren zu einem globalen Giganten aufgestiegen ist“.

Quelle: Utopia

Abschaffung der 150-Euro-Grenze

Die Europäische Union (EU) hat nun überraschend kurzfristig ihre Zollpolitik gegenüber Importen aus Drittstaaten verschärft. Bisher konnten Waren mit einem Wert unter 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Diese Regelung wird aufgrund der EU-Verordnung 2026/382 bereits zum 1. Juli 2026 abgeschafft. Ursprünglich war die Abschaffung der 150-Euro-Grenze erst für 2028 vorgesehen.

Pauschaler Zoll ab 1. Juli 2026

Die neue Regelung greift bereits ab 1. Juli 2026: Für jede Warensendung wird ein pauschaler Zoll erhoben, der sich nach der Anzahl der Produktkategorien richtet. Je Produktkategorie fallen 3 Euro an. Enthält ein Paket mehrere unterschiedliche Produkte, summieren sich diese Gebühren schnell. Beispiele:

  • Für 1 T-Shirt fallen 3 € Zoll an (eine Produktkategorie)
  • Für 2 T-Shirts fallen 3 € Zoll an (eine Produktkategorie)
  • Für 1 T-Shirt und einem Föhn fallen 6 € Zoll an (zwei Produktkategorien)

Die pauschalen Zölle führen dazu, so die Absicht der EU, dass Mini-Bestellungen nicht mehr rentabel sind. Bei sehr billigen Produkten wird der Zollbetrag nämlich höher sein als der Warenwert selbst.

Die Ziel der pauschalen Strafzölle

  • Reduzierung der Wettbewerbsnachteile für EU-Produzenten
  • Reduzierung der Wettbewerbsnachteile für EU-Händler
  • Reduzierung von Fast-Fashion-Müllbergen
  • Erhöhung der Produktsicherheit
  • Erhöhung sozialer Standards
  • Entlastung der Zollbehörden durch den Pauschalbetrag

Auch deutsche Onlinehändler betroffen

Von den Strafzöllen sind nicht nur für Temu, Shein und AliExpress betroffen, sondern auch deutsche Onlinehändler, falls sie bestimmte Geschäftsmodelle betreiben. Kosten und bürokratischer Aufwand kommen auf manche Dropshipping-Anbieter zu, und auch die Nutzer von Fullfilment-Diensten wíe Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) müssen sich möglicherweise mit den neuen Bedingungen auseinandersetzen.

Shein-Dropshipping mit Spotify

Ein Beispiel: Der Onlineshop-Anbieter Shopify erleichtert Händlern das Dropshipping für Shein-Produkte mit der App ShineImporter. Das Tool importiert die Produktdaten für Shein-Produkte und synchronisiert die Bestellungen. Ausgeliefert wird nicht vom deutschen Händler, sondern direkt aus den Shein-Logistikzentren. Der deutsche Händler muss sich, wie bei Dropshipping üblich, nur auf das Marketing konzentrieren. Mit den Produkten kommen Dropshipper gar nicht in Berührung – die Strafzölle von 3 Euro pro Produktkategorie müssen sie aber trotzdem bezahlen.

Was ist Dropshipping?

Dropshipping ist ein Geschäftsmodell im Onlinehandel, bei dem Händler Waren verkaufen, ohne diese selbst auf Lager zu halten. Stattdessen wird die Bestellung direkt vom Händler an einen Lieferanten oder Hersteller weitergeleitet, der die Ware anschließend direkt an den Kunden versendet. Der Händler übernimmt dabei vor allem den Vertrieb, das Marketing und den Kundenkontakt.

Funktionsweise des Dropshipping

Sobald ein Kunde eine Bestellung im Onlineshop aufgibt, leitet der Händler die Bestelldaten an seinen Lieferanten weiter. Dieser kümmert sich um Verpackung und Versand der Ware. Der Händler tritt gegenüber dem Kunden als Verkäufer auf, obwohl er die Ware nie selbst physisch besitzt. Die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis stellt die Gewinnmarge dar.

Vorteile von Dropshipping

Dropshipping ermöglicht einen vergleichsweise einfachen Einstieg in den E-Commerce, da keine Investitionen in Lagerhaltung oder Logistik erforderlich sind. Das Risiko ist geringer, weil Waren erst nach Eingang einer Bestellung eingekauft werden. Zudem lässt sich das Sortiment flexibel anpassen, ohne physische Bestände verwalten zu müssen.

Nachteile von Dropshipping

Trotz der einfachen Struktur bringt Dropshipping auch Herausforderungen mit sich. Händler haben wenig Kontrolle über Lieferzeiten, Qualität der Produkte und Versandprozesse. Dies kann sich negativ auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Zudem ist der Wettbewerb oft hoch, da viele Anbieter auf dieselben Lieferanten zugreifen. Ein großes Problem sind, insbesondere im Textilhandel, die anfallenden Retouren. Kompliziert wird es, wenn die retournierte Ware dann doch vom Händler und nicht vom Dropshipping-Anbieter abgewickelt werden muss.

Recht, Steuern und Zölle

Auch beim Dropshipping müssen Händler die geltenden steuerlichen und rechtlichen Vorgaben beachten. Dazu gehören die korrekte Abführung der Umsatzsteuer, transparente Angaben zu Lieferzeiten sowie die Einhaltung von Verbraucherrechten, insbesondere des in der EU geltenden Widerrufsrechts. Neu hinzu kommen nun bei Importen in die EU die neuen Strafzölle.

Fulfillment mit Amazon FBA

Wer diesen Dienst als Händler nutzt, macht sich den Versand bequem: einfach die eigenen Waren in die Lagerhäuser von Amazon liefern. Amazon FBA liefert dann alles an die Kundinnen und Kunden des Shops aus, sehr zügig dank einer ausgefeilten und zu 100 Prozent optimierten Logistik. Allerdings verschiebt Amazon FBA die Waren auch mal gerne von Logistikzentrum zu Logistikzentrum, und dann wird es auf einem anderen Gebiet kompliziert: bei Umsatzsteuern und Zöllen. Beispiel:

  1. Ware wird von einem deutschen Händler an FBA geliefert
  2. FBA lagert Ware in Logistikzentrum außerhalb der EU ein
  3. Kunde bestellt innerhalb der EU
  4. Umsatzsteuern und Zölle werden fällig, und damit ab 1. Juli 2026 auch der neue Strafzoll von 3 € je Produktkategorie

Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei den Zöllen kann es für Onlinehändler je nach Geschäftsmodell komplizierter werden, bei der Umsatzsteuer bleibt alles bei den 2021 eingeführten OSS und IOSS-Verfahren.

OSS- und IOSS-Verfahren

Ein wichtiger Baustein im europäischen E-Commerce-Steuersystem ist das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) sowie dessen Erweiterung für Importe, das Import One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS). Zur Unterscheidung:

  • Das OSS-Verfahren gilt für Internet-Verkäufe innerhalb der EU, also von EU-Land zu einem anderen EU-Land.
  • Das IOSS-Verfahren hingegen für Internet-Verkäufe aus einem Drittland in ein EU-Land.

Beide Verfahren betreffen die Umsatzsteuer, nicht die Zölle!

Das OSS-Verfahren

Das OSS-Verfahren ermöglicht es Unternehmen, die in mehrere EU-Länder verkaufen, die Umsatzsteuer zentral in einem einzigen EU-Mitgliedstaat zu melden und abzuführen. In Deutschland ist hierfür das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Durch das OSS-Verfahren entfällt für Händler die Pflicht, sich in jedem einzelnen Land steuerlich registrieren zu müssen, in das Waren ausgeliefert wurden.

Details zum OSS-Verfahren

Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein besonderes Besteuerungsverfahren innerhalb der Europäischen Union, das Unternehmen die Abwicklung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Verkäufen an Privatkunden erleichtert. Anstatt sich in jedem einzelnen EU-Land steuerlich registrieren zu müssen, können (Online-) Händler ihre Umsätze gesammelt über ein zentrales Portal im eigenen Land melden.

Funktionsweise des OSS

Beim OSS gilt das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer immer in dem EU-Land anfällt, in dem der Kunde sitzt. Unternehmen erfassen ihre entsprechenden Umsätze nach Ländern getrennt und geben diese gesammelt über das OSS-Portal ihres Heimatlandes an. Die Steuer wird dort zentral abgeführt und anschließend von den Behörden an die jeweiligen EU-Staaten verteilt.

Vorteile für Händler

Der größte Vorteil des OSS liegt in der deutlichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Unternehmen müssen sich nicht mehr in mehreren EU-Ländern registrieren und dort separate Steuererklärungen abgeben. Stattdessen erfolgt alles gebündelt über eine einzige Meldung. Das spart Zeit und Kosten, insbesondere im Onlinehandel.

Voraussetzungen für die Nutzung

Der OSS richtet sich vor allem an Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten verkaufen. Voraussetzung ist in Deutschland, dass eine EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 Euro überschritten wird.(Alle Umsätze zusammen überschreiten die 10.000-Euro-Grenze). Die Teilnahme am OSS ist freiwillig, kann aber erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen.

Einschränkungen des Verfahrens

Nicht alle Umsätze können über den OSS abgewickelt werden. Das Verfahren gilt ausschließlich für Geschäfte mit Privatkunden und ist daher für B2B-Umsätze nicht vorgesehen. Auch bestimmte Sonderregelungen, wie die Differenzbesteuerung oder der Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, sind vom OSS ausgeschlossen. Ebenso können Kleinunternehmer das Verfahren in der Regel nicht nutzen.

Pflichten im Rahmen des OSS

Unternehmen, die den OSS nutzen, müssen regelmäßig – in der Regel vierteljährlich – eine entsprechende Meldung abgeben. Dabei sind die Umsätze nach EU-Ländern und den jeweils geltenden Steuersätzen aufzuschlüsseln. Zudem besteht die Pflicht, alle relevanten Unterlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren.

Fazit

Der One-Stop-Shop stellt eine wichtige Vereinfachung für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU dar. Insbesondere für Onlinehändler reduziert er den bürokratischen Aufwand erheblich, da steuerliche Verpflichtungen zentral erfüllt werden können, ohne in jedem einzelnen Mitgliedstaat aktiv werden zu müssen.

Das IOSS-Verfahren

Das IOSS-Verfahren ist speziell für Warenimporte aus Drittstaaten gedacht. (Online-) Händler können die Mehrwertsteuer bereits beim Verkauf erheben und gesammelt über ein zentrales Portal abführen. Für Verbraucher hat das den Vorteil, dass beim Import keine zusätzlichen Mehrwertsteuergebühren mehr anfallen.

Details zum IOSS-Verfahren

Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist ein Verfahren der Europäischen Union zur Vereinfachung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern. Es richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern an Privatkunden innerhalb der EU verkaufen. Ziel des IOSS ist es, die Besteuerung transparenter und effizienter zu gestalten sowie den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.

Funktionsweise des IOSS

Beim IOSS wird die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs erhoben, also noch bevor die Ware in die EU eingeführt wird. Der Händler oder die Plattform berechnet die jeweils gültige Umsatzsteuer des Bestimmungslandes und weist sie dem Kunden direkt im Kaufpreis aus. Die so vereinnahmte Steuer wird anschließend zentral über das IOSS-Portal gemeldet und abgeführt. Dadurch entfällt für den Kunden in der Regel die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer bei der Lieferung.

Vorteile für Unternehmen und Kunden

Das Verfahren bietet sowohl für Unternehmen als auch für Kunden Vorteile. Unternehmen profitieren von einer zentralen Registrierung und einer einheitlichen Abwicklung der Steuerpflichten innerhalb der EU. Gleichzeitig wird der Versandprozess beschleunigt, da Zollabfertigungen vereinfacht werden. Für Kunden entsteht mehr Transparenz, da der Endpreis bereits beim Kauf feststeht und keine zusätzlichen Gebühren bei der Lieferung anfallen.

Voraussetzungen für die Nutzung

Der IOSS kann für Sendungen mit einem Sachwert von bis zu 150 Euro genutzt werden. Er gilt ausschließlich für Lieferungen an Privatkunden innerhalb der EU. Unternehmen müssen sich für das Verfahren registrieren, entweder direkt in einem EU-Mitgliedstaat oder über einen sogenannten Intermediär, wenn sie außerhalb der EU ansässig sind. Die Teilnahme am IOSS ist freiwillig, wird jedoch in vielen Fällen empfohlen.

Einschränkungen des Verfahrens

Nicht alle Waren und Geschäftsvorfälle sind für den IOSS geeignet. Das Verfahren gilt nicht für Sendungen mit einem Wert über 150 Euro oder für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabak. Auch Lieferungen zwischen Unternehmen (B2B) fallen nicht unter den IOSS. In solchen Fällen greifen weiterhin die regulären Einfuhr- und Steuerverfahren.

Pflichten im Rahmen des IOSS

Unternehmen, die den IOSS nutzen, sind verpflichtet, monatliche Steuererklärungen abzugeben. Darin müssen die Umsätze nach Bestimmungsländern und Steuersätzen detailliert aufgeführt werden. Zudem müssen entsprechende Aufzeichnungen über alle Transaktionen geführt und über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden.

Fazit

Der Import-One-Stop-Shop ist ein zentrales Instrument zur Vereinfachung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren in die EU. Er schafft klare Abläufe für Unternehmen und verbessert gleichzeitig das Einkaufserlebnis für Kunden, da zusätzliche Kosten und Verzögerungen bei der Lieferung vermieden werden. Besonders im internationalen Onlinehandel trägt der IOSS dazu bei, Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten.

Die neuen EU-Strafzölle relativieren nun die Vorteile des IOSS-Verfahrens. Die Steuerabwicklung bleibt vereinfacht, aber on Top kommen auch bei niedrigen Warenwerten die Zölle hinzu.

Kommentar: Europäische Händler werden attraktiver

Der europäische E-Commerce könnte wieder attraktiver werden, da sich der Preisvorteil asiatischer Plattformen verringert. Für Shops mit Lager innerhalb der EU kann das eine Chance sein, Marktanteile zurückzugewinnen.

Der Nachteile von Zöllen

Anderseits haben Zölle nicht nur positive Auswirkungen. Zölle hemmen den Welthandel, belasten Unternehmen mit Kosten und Bürokratie, gefährden Arbeitsplätze und können durch Vergeltungsmaßnahmen Handelskonflikte auslösen.

Die neuen EU-Zölle treffen alle

Zudem treffen die neuen Strafzölle nicht nicht nur Temu, Shein und AliExpress, sondern sämtliche Hersteller und Händler der EU – auch diejenigen, die Sozial- und Umweltstandards einhalten.